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Investmentfonds

Was sind Investmentfonds

 

In einem Investmentfonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft Gelder vieler Anleger gebündelt. Sie werden nach dem Prinzip der Risikomischung im allgemeinen in verschiedenen Vermögenswerten wie Wertpapiere (Aktien), Renten (festverzinsliche Wertpapiere), Geldmarktinstrumente, Immobilien bzw. stille Beteiligungen angelegt und durch Fondsmanager fachmännisch verwaltet. Sofern es sich um Wertpapierfonds handelt, wird eine Risikostreuung realisiert, indem in eine breite Palette von Aktien verschiedener Branchen bzw. sogar Länder investiert wird.

Investmentfonds, auch Sondervermögen genannt, ist die Bezeichnung für die Gesamtheit der von Anlegern eingezahlten Gelder und der hierfür angeschafften Vermögenswerte. Über die konkrete Anlagepolitik eines einzelnen Fonds geben der jeweilige Verkaufsprospekt und die Vertragsbedingungen verbindliche Auskunft.

Man unterscheidet im allgemeinen folgende Investmentfonds:

  • Offene Aktienfonds
  • Offene Rentenfonds
  • Offene Mischfonds (Aktien, Renten u.a.)
  • Offene Geldmarktfonds
  • Offene und geschlossene Immobilienfonds

Darüber hinaus kann es natürlich auch weitere Fonds geben, darunter auch "Exoten", zum Beispiel solche, die nur in Optionsscheine investieren. Aktien-, Renten-, Misch- und Geldmarktfonds sind meistens sogenannte offene Fonds, da die Anzahl der Investmentanteile von vornherein unbestimmt ist.

Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen, also Anteilen eines Fonds, werden Sie Teilhaber des Fondsvermögens. Dabei bemisst sich Ihr Anteil nach der Anzahl Ihrer Anteilscheine. Der Wert eines einzelnen Anteils richtet sich nach dem Gesamtwert des Fondsvermögens (Inventarwert), dividiert durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Die Beteiligung an einem Investmentfonds hat damit für Sie den Charakter eines professionell gemanagten Depots.

Im Zusammenhang mit Investmentfonds ist noch anzumerken, dass man im Hinblick auf den sogenannten Ausgabeaufschlag (Prozentsatz beim Kauf von Anteilscheinen, der der Kapitalgesellschaft gezahlt wird) zwei Arten von Fonds unterscheidet:

  • Fonds mit Ausgabeaufschlag
  • Fonds ohne Ausgabeaufschlag

Wer ist Anbieter von Investmentfonds?


Investmentfonds werden in Deutschland sowohl von in- als auch von ausländischen Investmentgesellschaften angeboten. Zu den bekanntesten Fondsgesellschaften zählen unter anderem Deutscher Investment Trust (DIT), Deka-Gruppe und ADIG Investment.

Deutsche Investmentgesellschaften

Sie haben den Status von Kreditinstituten, da sie meistens Tochterunternehmen großer Banken sind, und sie unterliegen dem Gesetz über Kapitalenlagegesellschaften (KAGG). Zur Aufnahme des Geschäfts bedürfen sie einer Erlaubnis durch das zuständige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Vertragsbedingungen überwacht. Kapitalanlagegesellschaften werden in den meisten Fällen in der Rechtsform einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder seltener in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben.

Wenn Sie als Anleger Investmentanteilscheine einer deutschen Investmentgesellschaft erwerben, werden Sie kein Mitgesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft, sondern Ihre Einzahlungen fließen in ein Sondervermögen, d.h. in ein Investmentfonds, dessen Verwaltung der Gesellschaft obliegt. Das Sondervermögen muss vom eigenen Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt werden und haftet auch nicht für Schulden des Investmentunternehmens. Diese strikte Trennung dient insbesondere dem Schutz der Anleger vor Verlust ihrer Gelder für Forderungen Dritter gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft.

Ausländische Investmentgesellschaften

Sie können ähnlich wie deutsche Investmentgesellschaften organisiert sein. Es können zum Beispiel Tochtergesellschaften deutscher Kreditinstitute in Luxemburg sein. Häufig sind aber auch andere Formen ausländischer Kapitalanlagegesellschaften zu finden. Je nachdem, in welchem Land sie ihren Sitz haben, können bei diesen Gesellschaften große Unterschiede in den gesetzlichen Grundlagen und der Rechtskonstruktion bestehen.

Ausländische Investmentgesellschaften, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt werden, beteiligen den Investor häufig auch auf eine andere Weise an der Wertentwicklung der verwalteten Vermögen und zwar indem sich der Anleger nicht durch Erwerb von Investmentanteilscheinen an einem Sondervermögen beteiligt, sondern durch den direkten Erwerb von Aktien der jeweiligen Gesellschaft, die an der Börse gehandelt werden. Der Gesellschaftszweck besteht insbesondere darin, mit dem durch Ausgabe der Aktien dem Unternehmen zufließenden Kapital Wertpapiere oder Grundstücke für das eigene Vermögen zu erwerben. Wenn Sie sich als Anleger engagieren, erhalten Sie daran kein Eigentum und sind auch nicht direkt an den Erträgen dieser Vermögensgegenstände beteiligt. Vielmehr steht Ihnen eine Beteiligung am Jahresgewinn der Investmentgesellschaft zu.

Ausländische Investmentgesellschaften, die Finanzprodukte in Deutschland öffentlich anbieten, unterliegen den Vorschriften des Auslandsinvestment-Gesetzes. Unter anderem müssen sie die Absicht zum öffentlichen Vertrieb ihrer Produkte dem zuständigen Bundesaufsichtsamt anzeigen sowie bestimmte organisatorische und rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen das Fondsvermögen von einer Depotbank verwahrt und ein oder mehrere inländische Kreditinstitute als Zahlstellen benannt werden, über die von den Anteilsinhabern geleistete bzw. für die Anteilsinhaber bestimmte Zahlungen geleitet werden können. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen prüft auch hier, ähnlich wie bei den deutschen Kapitalanlagegesellschaften, die Einhaltung der spezifischen deutschen Vorschriften und Voraussetzungen.

Welche Typen von Fonds gibt es?


Grundsätzlich unterscheidet man zwischen sogenannten offenen und geschlossenen Fonds, wobei bei Wertpapieren und besonders in Deutschland im Prinzip nur der erste Typ eine Rolle spielt. Desweiteren unterscheidet man in einer anderen Hinsicht zwischen sogenannten Publikums- und Spezialfonds.

Offene Fonds

Bei offenen Fonds ist die Zahl der Anteile und damit auch der Teilhaber des Fondsvermögens von vornherein unbestimmt. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Open-End-Prinzip. Die Fondsgesellschaft gibt je nach Bedarf neue Anteile aus und nimmt ausgegebene Anteile zurück.

In Deutschland werden generell nur offene Fonds aufgelegt. Von einem solchen Fonds können Sie jederzeit neue Anteile erwerben oder Anteile wieder an die Fondsgesellschaft verkaufen. Diese hat aber die Möglichkeit, die Ausgabe von Fondsanteilen zeitweise zu beschränken, auszusetzen oder endgültig einzustellen.

Hinweis: Die Gesellschaft ist Ihnen gegenüber verpflichtet, Ihre Anteile im Rahmen der vertraglichen Bedingungen zu Lasten des Fondsvermögens zum jeweiligen offiziellen Rücknahmepreis zurückzunehmen. Damit ist für Sie als Anleger die Handelbarkeit oder anders ausgedrückt die Liquidität Ihrer Anteilscheine jederzeit gewährleistet. Ein Börsenhandel deutscher Investmentanteilscheine erfolgt nicht.

Geschlossene Fonds

Bei geschlossenen Fonds wird nur eine bestimmte Zahl von Anteilen über eine fest definierte Anlagesumme ausgegeben. Hier gilt das sogenannte Closed-End-Prinzip. Bei Erreichen des geplanten Volumens wird der Fonds geschlossen und die Ausgabe von Anteilen eingestellt. Im Gegensatz zu offenen Fonds besteht keine Verpflichtung der Gesellschaft, Anteile wieder zurückzunehmen. Sie können nur über einen Dritten und gegebenfalls über die Börse verkauft werden. Der Preis richtet sich dann nach Angebot und Nachfrage.

Im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds ist anzumerken, daß sie in Deutschland nicht aufgelegt werden. Sie kommen lediglich in Form geschlossener Immobilienfonds vor, die allerdings keine Investmentfonds im Sinne von KAGG (Kapitalanlagegesellschaften-Gesetz).

Publikums- und Spezialfonds

Sowohl Publikums- als auch Spezialfonds unterliegen in Deutschland dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Der Unterschied zwischen den beiden Fondstypen liegt im Kreis der Anleger. Während Anteile an Publikumsfonds öffentlich angeboten werden und von jedermann erworben werden können, ist die Anlage in Spezialfonds dagegen nicht für die breite Öffentlichkeit konzipiert, sondern beschränkt sich auf bestimmte institutionelle Anleger wie Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, Pensionskassen und Sozialversicherungsträger.

Welche Arten von offenen Investmentfonds gibt es?


Es gibt eine Vielzahl verschiedener offener Investmentfonds, die Ihnen zur Auswahl stehen:

  • Offene Aktienfonds
  • Offene Rentenfonds
  • Offene Mischfonds (Aktien, Renten und andere Wertpapiere)
  • Offene Geldmarktfonds
  • Offene Immobilienfonds

Die ersten drei Fondsgruppen fasst man auch unter dem Begriff der offenen Wertpapierfonds zusammen. Alle Fondsarten zusammen unterscheiden sich im Prinzip nur in den Anlageobjekten und in der Bewertung des Sondervermögens voneinander.

Bei offenen Wertpapierfonds wird das Kapital ausschließlich in Wertpapieren (je nach Art in Aktien, Renten u.a.) angelegt. Das Spektrum der einbezogenen Papiere und die Anlageschwerpunkte, zum Beispiel eine strikte Orientierung am Deutschen Aktienindex (DAX) oder am Index des Neuen Marktes, sind in den jeweiligen Vertragsbedingungen geregelt.

Offene Geldmarktfonds weisen naturgemäß eine nicht so hohe Perfomance wie Wertpapierfonds auf, da das ihnen übertragene Kapital in Tages- und Termingeldern sowie in Geldmarktpapieren angelegt wird.

Offene Immobilienfonds investieren die ihnen zufließenden Gelder nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in gewerblich genutzte Grundstücke, Gebäude oder eigene Bauprojekte. Daneben werden aber auch liquide Finanzanlagen wie Wertpapiere oder Bankguthaben gehalten.

Welche Merkmale haben Fonds in Deutschland?


Der offene Publikumsfonds ist die in Deutschland gängigste Fondsanlageform für den privaten Anleger. Daher ist es wichtig, dass Sie über die einzelnen Merkmale dieses Fondstyps genau informiert werden.

Aufgabe der Fondsgesellschaft

Eine Fondsgesellschaft hat die Aufgabe, die ihr anvertrauten Gelder nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrundsätze in einem Sondervermögen anzulegen. Über das Fondsvermögen werden von der Investmentgesellschaft Anteilscheine ausgegeben (mit bzw. ohne Ausgabeaufschlag). Das Sondervermögen setzt sich neben Barliquidität aus den erworbenen Aktien (Aktienfonds) bzw. Renten oder Anleihen (Rentenfonds) , Geldmarktinstrumenten (Geldmarktfonds), Immobilien (Immobilienfonds) und sonstigen Vermögenswerten zusammen. Eine Kapitalanlagegesellschaft darf mehrere Sondervermögen (Investmentfonds) auflegen. Diese müssen sich allerdings durch ihre Bezeichnung unterscheiden und voneinander getrennt geführt werden.

Das Prinzip der Risikostreuung

Das Fondsvermögen ist von der Investmentgesellschaft nach dem Prinzip der Risikostreuung anzulegen. Der Mindestgrad dieser Streuung ist im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften festgelegt. Dieses Gesetz sowie die jeweiligen Fonds-Vertragsbedingungen enthalten zudem spezifische Vorschriften über zulässige Anlagewerte sowie zu beachtende Anlagegrenzen. So gibt es beispielsweise Fonds, die stark am DAX orientiert sind und deshalb fast ausschließlich in deutsche Standardwerte investieren. Desweiteren gibt es auch Fonds, die nur am Neuen Markt engagiert sind usw.

Preise für die Anteile

Der Rücknahmepreis eines Anteilscheins ergibt sich aus dem Gesamtwert des Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der umlaufenden Fondsanteile oder als Formel:

Rücknahmepreis = Gesamtwert des Fondsvermögens / Anzahl aller Fondsanteile

Dieser Preis ändert sich praktisch täglich, da die einzelnen Vermögensgegenstände wie zum Beispiel Aktien oder Anleihen ständigen Kursschwankungen unterworfen sind. Der Rücknahmepreis ist derjenige, zu dem die Fondsgesellschaft zurückgegebene Investmentanteile einlöst.

Wenn Sie Investmentanteile kaufen, werden Sie in der Regel einen sogenannten Ausgabeaufschlag zahlen. Es sind die Kosten, die von der Kapitalanlagegesellschaft zum Zweck der Deckung etwaiger Vertriebskosten etc. erhoben werden. Der Ausgabeaufschlag wird in Prozent des Rücknahmepreises ausgedrückt. Der Ausgabepreis eines Anteilscheins ergibt sich demnach aus dem Rücknahmepreis und dem Ausgabeaufschlag. Als Formel lässt sich das folgendermaßen darstellen:

Ausgabepreis = (Gesamtwert des Fondsvermögens / Anzahl aller Fondsanteile) + Ausgabeaufschlag

Käufe und Verkäufe von Investmentanteilen beeinflussen deren Preis nicht unmittelbar. Die Preisbildung erfolgt nicht durch Angebot und Nachfrage, wie das an der Börse üblich ist. Die Ein- und Auszahlungen von Geldern bei Ausgabe bzw. Rücknahme der Anteile verändern zwar den Gesamtwert des Fondsvermögens, sind aber automatisch mit einer Erhöhung oder Verminderung der Zahl der umlaufenden Fondsanteile verbunden. Somit bleibt der Wert eines einzelnen Anteils gleich.

Ausgabe- und Rücknahmepreise der einzelnen Investmentfonds werden regelmäßig zusammen veröffentlicht.

Funktion der Depotbank

Die Kapitalanlagegesellschaft, welche ein oder mehrere Investmentfonds managt, beauftragt ein Kreditinstitut bzw. eine Depotbank mit der Verwahrung der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben der Depotbank gehört auch die Berechnung der Anteilspreise sowie die Ausgabe und Rücknahme der Investmentanteile. Sie überwacht auch die Einhaltung der Anlagegrundsätze und steht unter der Aufsicht des zuständigen Bundesaufsichtsamtes.

Publizitätspflicht der Investmentgesellschaft

Jede Investmentgesellschaft ist verpflichtet, dem Investor einen mit Datum versehenen Verkaufsprospekt einschließlich der Vertragsbedingungen sowie den jüngsten (in der Regel jährlichen) Rechenschaftsbereicht und den anschließenden Halbjahresbericht zur Verfügung zu stellen.

Welche Risiken gibt es bei Fonds?


Die Investmentanteilscheine eröffnen wie kaum eine andere Anlageform dem Anleger die Möglichkeit, das Kapital nach dem Grundsatz der Risikostreuung professionell anzulegen. Dafür ist das Fondsmanagement zuständig, das auf der einen Seite die vorgeschriebenen Richtlinien beachten muß, auf der anderen Seite jedoch darum bemüht ist, bestmögliche Performance zu erzielen.

Da die meisten Fonds in Wertpapiere investieren, die speziellen Risiken unterliegen (zum Beispiel Aktien, Renten etc.), lässt sich nicht vermeiden, dass auch diese professionell gemanagte Anlageform entsprechend ihren Vermögenswerten ebenfalls nicht zu unterschätzenden Risiken unterliegt. Je nach Art des Fonds sind diese Risiken unterschiedlich zu bewerten.

1. Fondsmanagement

Wenn Sie Investmentanteile erwerben, treffen Sie eine Anlageentscheidung, indem Sie einen bestimmten Investmentfonds auswählen. Ihre Entscheidung orientiert sich dabei in erster Linie an den von diesem Fonds einzuhaltenden Anlagegrundsätzen. Sie müssen beachten, daß Sie bei einer Fondsanlage keinen Einfluß auf das Management nehmen können. Von ihm werden die konkreten Entscheidungen bezüglich einzelner Investments getroffen.

Investmentfonds, die ein deutlich besseres Anlageergebnis (Performance) in einem bestimmten Zeitraum als das einer Direktanlage oder eines anderen Investmentfonds vorweisen können, haben diesen Erfolg auch der Eignung und den Fähigkeiten der handelnden Per­sonen ihres Managements zu verdanken. Es ist jedoch zu beachten, dass positive Ergebnisse eines Fonds in der Vergangenheit nicht ohne weiteres in der Zukunft genauso positiv ausfallen müssen.

Ein geringeres Managementrisiko besteht insbesondere bei indexorientierten Fonds. Hier werden die eingelegten Gelder im Sondervermögen gemäß den Vertragsbedingungen mehr oder weniger genau in der prozentualen Gewichtung des betreffenden Index investiert, so dass das Anlageergebnis im wesentlichen die Entwicklung dieses Index wiederspiegeln wird.

2. Ausgabekosten

Ausgabeaufschläge sowie sonstige interne Kosten, die aus der Verwaltung des Fonds resultieren, ergeben für Sie als Anleger möglicherweise Gesamtkosten, die beim Direkterwerb von Wertpapieren nicht oder nicht in dem Maße anfallen würden. Dies wird sich insbesondere dann nachteilig auswirken, wenn Sie Ihre Anteilscheine nur kurze Zeit halten.

3. Risiko rückläufiger Anteilspreise

Da sich Kursrückgänge bei den im Fonds enthaltenen Wertpapieren sofort auf den Anteilspreis auswirken, ist das Risiko rückläufiger Preise für Investmentanteile besonders groß.

3.1. Allgemeines Marktrisiko

Auch eine breite Streuung des Fondsvermögens nach verschiedenen Gesichtspunkten kann nicht verhindern, dass gegebenfalls eine rückläufige Gesamtentwicklung an einem bzw. an mehreren Börsenplätzen sich in entsprechenden Rückgängen der Anteilspreise niederschlägt. Dabei ist das Risikopotential bei den Aktienfonds höher einzuschätzen als bei den Rentenfonds. Auch indexorientierte Fonds haben ein recht großes Risikopotential. Sehr gut gemanagte Fonds können sich jedoch in gewissem Maße gegen das allgemeine Marktrisiko absichern, weisen aber im nachhinein eine etwas geschwächte Performance als ohne Absicherung auf. Diese Absicherungsstrategie funktioniert so, dass Fonds durch Kauf von entsprechenden Put-Optionsscheinen bzw. Optionen eine Art "Versicherung" abschließen, die allerdings auch ihren Preis hat (deswegen auch etwas schwächere Performance). Besonders einfach geht solche Absicherung auf einem bestimmten Niveau bei indexorientierten Investmentfonds vonstatten.

3.2. Risikokonzentration durch spezielle Anlageschwerpunkte

Spezial-Aktien- sowie -Rentenfonds wie auch "Exoten-Fonds" haben generell ein stärker ausgeprägtes Ertrags- und Risikoprofil als Fonds, die ihr Vermögen sehr breit streuen. Da die Vertragsbedingungen engere Vorgaben im Zusammenhang mit den Anlagemöglichkeiten enthalten, ist auch die Anlagepolitik des Managements gezielter ausgerichtet. Das ist zum einen die Grundvoraussetzung für höhere Kurschancen, bedeutet zum anderen aber auch ein höheres Maß an Risiko und Kursschwankungen. Wenn Sie sich für einen solchen Fonds entscheiden, nehmen Sie eine größere Schwankungsbreite für die Anteilspreise von vornherein in Kauf.

Im allgemeinen kann man sagen, dass das Anlagerisiko mit einer zunehmenden Spezialisierung des Fonds steigt.

Besonders hohem Verlustrisiko sind regionale Fonds und Länderfonds ausgesetzt, weil sie sich von der Entwicklung eines bestimmten Marktes mit zum Teil unüberschaubaren Risiken abhängig machen und auf eine größere Risikostreuung durch Nutzung von Märkten vieler Länder verzichten.

Ebenfalls ein erhebliches Verlustrisiko beinhalten Branchenfonds, weil eine breite, branchenübergreifende Risikostreuung nicht möglich ist. Noch höher ist das Risiko allerdings bei Fonds mit Terminmarktelementen. Zu den bei Wertpapieren üblichen Risiken kommen noch spezielle Risiken bei Börsentermingeschäften hinzu.

Bei Investmentfonds, die auf fremde Währung lautende Wertpapiere enthalten, muss berücksichtigt werden, dass sich neben der normalen Kursentwicklung der Wertpapiere auch die Währungsentwicklung negativ auf den Anteilspreis auswirken kann.

4. Risiko der Fehlinterpretation der Performance-Statistik

Der Anlageerfolg eines Investmentfonds und somit auch die Leistung des Anlagemanagements wird üblicherweise anhand eines Performance-Konzepes gemessen. Darunter versteht man ein Konzept zur Beurteilung der Wertentwicklung einer Kapitalanlage. Es wird ermittelt, wie viel aus einem Kapitalbetrag von 100 innerhalb eines bestimmten Zeitraums geworden ist. Dabei wird angenommen, dass die Ausschüttungen zum Anteilswert des Ausschüttungstages wiederangelegt werden.

Sie als Investor sollten insbesondere beachten, dass Performance-Statistiken sich als Maßstab zum Vergleich der Managementleistungen eignen, sofern die Fonds hinsichtlich ihrer Anlagegrundsätze miteinander vergleichbar sind. Die Performance-Statistiken geben an, welche Ergebnisse die einzelnen Fondsmanagements auf Basis gleicher Anlagebeträge rechnerisch erzielt haben.

Sogenannte Performance-Ranglisten berücksichtigen vielfach nicht den Ausgabeaufschlag beim Kauf von Investmentanteilen. Dies kann dazu führen, dass Sie aufgrund eines höheren Aufschlags trotz der besseren Managementleistung des Fonds effektiv eine geringere Nettorendite erzielen als bei einem schlechter gemanagten Fonds mit einem geringeren bzw. ohne Ausgabeaufschlag.

Die Performance-Ranglisten gehen meistens davon aus, dass alle Erträge einschließlich der darauf anfallenden Steuern zur Wiederanlage verwendet werden. Durch die individuell unterschiedliche Besteuerung einzelner Investmentfonds können Fonds mit niedrigerer statistischer Wertentwicklung im Endeffekt eine bessere Performance bieten als solche mit einer höheren Wertentwicklung.

Es ist im allgemeinen festzustellen, dass die reinen Performance-Ergebnisse den für eine Anlageentscheidung benötigten Informationsbedürfnissen oft nur bedingt genügen und bei weitem interpretationsbedürftig sind. Eine Fondsrendite, die aufgrund der Daten aus der Vergangenheit ermittelt wurde, ist nur eine begrenzte Hilfe, wenn es um eine auf Zukunft ausgerichtete Anlageentscheidung geht.